Allgemeine Geschäftsbedingungen bei Bestellung von Halteverbotszonen - halteverbotszonen-hamburg.de
Grundsätzliches
Die nachfolgenden Bedingungen werden bei einer Bestellung vollständig durch den Kunden anerkannt bzw. sind Grundlage für eine Zusammenarbeit zwischen Halteverbotszonen-Hamburg (nachfolgend HZH genannt) und dem Kunden.
Beauftragung eines weiteren Dienstleisters.
HZH kann weitere Dienstleistungsunternehmen für die Auftragsabwicklung
beauftragen.
Beauftragung für die Einrichtung einer Halteverbotszone Die Beauftragung für die Einrichtung einer Halteverbotszone muss in jedem Falle schriftlich erfolgen. Sie kann auch per Fax oder E-Mail erfolgen. Eine telefonische Beauftragung ist nicht möglich!
Daten für die Beauftragung Der Kunde muss folgende Daten bei einer Beauftragung angeben: Aufstellungsort für die Halteverbotszone (Straße, Hausnr., PLZ und Ort), Gültigkeitsdatum für die Halteverbotszone, Zeitspanne in der die Halteverbotszone gültig sein soll und die Breite der Halteverbotszone. Sollte die Uhrzeit oder die Breite fehlen, so gelten folgende Standardwerte als anerkannt: Uhrzeit von 07:00-20:00 Uhr, Breite 15 m.
Bestätigung eines Auftrages HZH ist verpflichtet, jeden Auftrag schriftlich zu bestätigen. Die Bestätigung kann auch per Fax oder E-Mail erfolgen. Erst nach Versendung der Bestätigung gilt der Auftrag als angenommen.
Sonstiges zur Beauftragung durch den Kunden Jede Halteverbotszone muss mindestens 10 Werktage vor Gültigkeit bei HZH beantragt werden. Andernfalls schließt HZH die Erteilung einer Genehmigung durch das zuständige Amt aus.
Preise und Rechnungsbetrag Die Preise und der Rechnungsbetrag verstehen sich immer (wenn nicht anders ausgewiesen) als Bruttoendbetrag inkl. MwSt. mit Ausnahme des Kostenpunktes, der im nächsten Abschnitt angegeben wird.
Nachberechnung HZH ist berechtigt, eine Nachberechnung durchzuführen, wenn sich nach Bestellung Änderungen ergeben, die den Preis erhöhen. Insbesondere dann, wenn bei der Halteverbotszone eine zusätzliche Beschilderung (z. B. bei engen Straßen) aufgestellt werden muss.
Zahlung Die Zahlung muss immer (wenn nicht anders vereinbart) nach Rechnungserhalt per Vorabüberweisung, Bankeinzugsermächtigung oder in bar erfolgen.
Reklamation Eine Reklamation einer Halteverbotszone muss immer spätestens am Gültigkeitstag erfolgen, andernfalls wird die Reklamation generell abgewiesen.
Aufstellung der Halteverbotszone Die Aufstellung und Abholung der Halteverbotszone übernimmt in jedem Falle HZH oder ein durch HZH beauftragtes Unternehmen. Sollte einmal der gewünschte Aufstellungsort der Halteverbotszone nicht geeignet sein, so kann HZH einen Ausweichort nutzen. Dieser darf bis zu 50 m vom eigentlichen Aufstellungsort entfernt sein, ohne dass es einer Benachrichtigung an den Kunden bedarf. Bei weiterer Entfernung muss der Kunde benachrichtigt werden.
Beantragung der Genehmigung im Namen des Kunden/Ablehnung der Genehmigung durch das Amt HZH beantragt, sofern vom Kunden gewünscht, die Genehmigung für die Halteverbotszone im Namen und auf Rechnung des Kunden. Die Beantragung der Halteverbotszone ist ein Service der Firma HZH, wo der Kunde als Rechnungsempfänger/Gebührenschuldner gegenüber der zuständigen Behörde (LPV) auftritt. HZH haftet nicht für Gebührenschulden der Kunden beim zuständigen Amt. Die Erteilung dieser Genehmigung obliegt dem zuständigen Amt. Im Falle einer Ablehnung wird der Kunde benachrichtigt. In diesem Falle ist HZH berechtigt, für die bereits erbrachten Leistungen eine Aufwandspauschale in Rechnung zu stellen bzw. bei einer eventuellen Rückerstattung zu berücksichtigen.
Haftungsausschluss bei Diebstahl oder unberechtigtem Verändern einer Halteverbotszone HZH haftet nicht für Schäden und Folgeschäden, die durch Diebstahl oder unberechtigten Veränderung einer Halteverbotszone verursacht werden bzw. worden sind. Sollte eine Halteverbotszone am Bestimmungsort gestohlen oder verändert worden sein, so muss der Kunde HZH umgehend informieren. Sollte die Zeitspanne zum Gültigkeitsdatum noch ausreichend sein, so muss Halteverbotszonen-Hamburg versuchen, eine neue Halteverbotszone aufzustellen. Dies wird jedoch nicht garantiert.
Vorgehensweise bei blockierter Halteverbotszone Sollte die Halteverbotszone an Gültigkeitstag und -Uhrzeit blockiert sein, so sind Sie berechtigt, die Polizei zu benachrichtigen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie die Halteverbotszone rechtzeitig bei uns beantragt haben und Ihnen die von uns zugesandten Papiere vorliegen. Die Polizei wird immer in erster Linie versuchen, den Halter des KFZs herauszufinden und ihn dann ggf. bitten, das Fahrzeug zu entfernen. Wenn der Halter nicht im näheren Bereich wohnt, wird das Fahrzeug versetzt bzw. abgeschleppt.
Kosten für die Entfernung eines Fahrzeuges Die Kosten für die Entfernung eines Fahrzeuges trägt in erster Linie der KFZ-Halter. Sollte der Halter die Zahlung verweigern (insbesondere bei Haltern, die im Ausland ihren Wohnsitz haben), so sieht der Gesetzgeber vor, dass in zweiter Linie der Nutznießer der Halteverbotszone die Rechnung übernehmen muss. Bitte überlegen Sie genau, ob Sie Autos entfernen lassen oder nicht. Der Nutznießer einer Halteverbotszone ist immer der Kunde. HZH haftet nicht für solche Rechnungen bzw. Schäden. Die Rechnung muss vom Kunden (Nutznießer) bezahlt werden und kann nicht von HZH zurückverlangt werden.
Haftung Die Haftung seitens HZH ist auf Höhe des vereinbarten Entgeltes der zu erbringenden bzw. erbrachten Dienstleistung beschränkt. Es kann kein Schadensersatz wegen nicht erbrachter Leistung, unvollständiger Leistung, Verzögerungen und deren Folgen oder wegen sonstiger Folgeschäden geltend gemacht werden. Der Kunde kann lediglich eine Minderung des Entgeltes bzw. eine Rückerstattung des Entgeltes beantragen. Die Beantragung muss in jedem Falle schriftlich und mit ausführlicher Angabe der Gründe erfolgen. Die Zustimmung einer Rückerstattung oder Minderung des Entgeltes obliegt HZH.
Speicherung persönlicher Angaben bzw. Daten Der Kunde stimmt einer Speicherung seiner Daten zu. Die Daten dürfen von HZH für die Auftragsabwicklung verwendet werden. Auch dürfen die Daten an weitere Unternehmen weiter geleitet werden, wenn diese Unternehmen mit der Auftragsabwicklung der vom Kunden beauftragten Dienstleistung direkt zu tun haben. Eine Weitergabe der Daten wird ausgeschlossen. HZH darf die Daten ausschließlich zur Auftragsabwicklung und für interne statistische Zwecke verwenden.
Sonstige Bedingungen Sonstige Bedingungen bestehen nicht. Sollte eine Bedingung ganz oder teilweise nicht rechtsmäßig sein, so bestehen die anderen Bedingungen weiter. Bei nicht aufgeführten Bedingungen tritt das deutsche Recht in Kraft.
Gerichtsstand Der Gerichtsstand ist Hamburg.
Datenschutz
Die Betreiberin von www.halteverbotszonen-hamburg.de, Todorka Nemitz,
Osdorfer Landstraße 136, 22549 Hamburg, nimmt den Schutz Ihrer
persönlichen Daten sehr ernst und hält sich strikt an die Regeln der
Datenschutzgesetze. Personenbezogene Daten werden auf dieser Website nur im
technisch notwendigen Umfang erhoben. In keinem Fall werden die erhobenen
Daten verkauft oder aus anderen Gründen an Dritte weitergegeben. Die
nachfolgende Erklärung gibt Ihnen einen Überblick darüber, wie wir diesen
Schutz gewährleisten und welche Art von Daten zu welchem Zweck erhoben
werden:
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Zusammenführung dieser Daten mit anderen Datenquellen wird nicht
vorgenommen. Die Daten werden zudem nach einer statistischen Auswertung
gelöscht.
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Wir stehen Ihnen für Ihre Fragen zu unserem Service, zu Halteverbotsschildern und anderem rund um die Halteverbotszone gerne zur Verfügung.
HZH Halteverbotszonen Hamburg
Iserbrooker Weg 84
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